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Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Fachschaftsrat Physik und Medizinische Physik im WS 2021/22

Im Januar 2022 findet die Wahl des Fachschaftsrats der Fachschaft Physik und Medizinische Physik statt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle gemäß §29 Abs. 2 i.V.m. §29 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf der Fachschaft Physik und Medizinische Physik zugehörige Studierende. Alle Wahlberechtigten sind im Wahlverzeichnis aufgeführt, welches vom 10.01.2022 bis zum 17.01.2022 im Studierendensekretariat des AStA zur Einsichtnahme ausliegt. Auskünfte über die Eintragung in das Verzeichnis können in dieser Zeit auch per Mail beim Wahlausschuss (InphimaWahlen@hhu.de) eingeholt werden. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wahlverzeichnisses können bei der Wahlleitung bis zum 17.01.2022 schriftlich erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet dann der Wahlausschuss.
Sind Studierende nicht im Wahlverzeichnis aufgeführt und haben keinen Einspruch erhoben, obliegt ihnen der Nachweis der Wahlberechtigung. Ausreichend hierfür ist die Zusendung einer aktuellen Studienbescheinigung von einer HHU-Emailadresse. (Kontakt zum Wahlausschuss über InphimaWahlen@hhu.de)

 

Urnenwahl

Die Urnenwahl ist an den Wahltagen des 24. – 26. Januar 2022 von 9:00 bis 17:00 Uhr möglich. Die Wahlurne befindet sich zu diesen Zeiten rechts neben Hörsaal 5G. Bei der Stimmabgabe hat die wählende Person einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Das Vorlegen eines Studierendenausweises ist für die Stimmabgabe nicht nötig, da nur eine Urne aufgestellt wird.

 

Briefwahl

Weiterhin können bis zum 17.01.2022 beim Wahlausschuss Briefwahlunterlagen beantragt werden. Hierzu steht ein Formular im ILIAS der HHU zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu befinden sich auf der Website inphima.de.

Zwecks Planung bitten wir nach Möglichkeit um eine Beantragung bis zum 12.01.2022.
Die Briefwahl-Stimme muss spätestens am 26.01.2022 um 17:00 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein.

 

Ablauf der Wahl

Gewählt werden voraussichtlich bis zu 21 Mitglieder (nach den Zahlen der Studierendenstatistik SoSe 2021, da die Studierendenstatistik dieses Semesters leider noch nicht veröffentlicht wurde). Die Wahlvollversammlung findet am 10.01.2022 um 16:30 Uhr in Hörsaal 5C und gleichzeitig auf WebEx unter https://hhu.webex.com/hhu/j.php?MTID=m265d19c5f2852876106409da63302a79 statt. Aufgrund der Vorschriften durch den Infektionsschutz wird die Präsenzveranstaltung eine Personenobergrenze von 46 haben. Wer an der Präsenzveranstaltung teilnehmen möchte, kann sich online für diese anmelden, Informationen hierzu sind auf inphima.de zu finden. Sollte eine Vollversammlung in Präsenz nicht möglich sein, findet sie unter dem angegebenen Link ausschließlich online statt.
Wahlvorschläge können ab sofort beim Wahlauschuss schriftlich abgegeben werden, Frist hierfür ist der Abschluss des Tagesordnungspunktes „Nominierung, Vorstellung und Befragung der Kandidierenden zur Wahl des Fachschaftsrates“ auf der Wahlvollversammlung. Weitere Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen und eine entsprechende E-Mail-Vorlage sind auf inphima.de zu finden.
Die Stimmen werden im Anschluss an die Eingangsfrist am 26.01.2022 um 18:00 Uhr in 25.42.U1.30 (Projektraum) ausgezählt. Die Auszählung ist öffentlich, und wird ebenfalls via WebEx übertragen (https://hhu.webex.com/hhu/j.php?MTID=me25cd7a45afbdc44adc140f5fa770efc).

 

Wahlsystem

Alle Wahlberechtigten können für jede:n Kandididat:in eine positive (Ja) oder eine negative Stimme (Nein) abgeben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Enthaltung (Kreuz bei Enthaltung oder kein Kreuz). Es sind also maximal so viele Kreuze zu setzen, wie Kandidierende zur Wahl stehen, jedoch für keine:n Kandidat:in mehr als ein Kreuz.Wurde bei min. einer kandidierenden Person mehr als eine Stimme abgegeben, so ist der Stimmzettel ungültig. Ist der Wille des:der Wählenden nicht eindeutig erkennbar, oder enthält die Stimme handschriftliche Zusätze, so ist die Stimme ungültig.
Gewählt sind die Kandidierenden, bei denen die Differenz der Positiv- und Negativstimmen größer oder gleich eins (≥ 1) ist. Ist die Zahl der gewählten Kandidierenden größer als die Zahl der zu vergebenden Sitze, so wird eine Reihung unter diesen Kandidierenden gemäß der erreichten Differenz vorgenommen. Bei Differenzgleichheit werden die Kandidierenden mit absolut weniger Negativstimmen vorgezogen. Bei identischer Anzahl an Negativstimmen entscheidet das Los über den Rang. Die Sitze werden den Kandidierenden in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Differenz zugeteilt.

 

 

Düsseldorf, den 19. Dezember 2021
Sotiris Galanos, Wahlleitung